RS Vwgh 2006/3/30 2002/15/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

ABGB §6;
B-VG Art50;
DBAbk BRD 1955;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162

Rechtssatz

Eine dynamische Auslegung eines an den Begriff eines anderen Bundesgesetzes anknüpfenden Bundesgesetzes ist zulässig, wenn im jeweiligen Gesetz nicht anderes vorgesehen ist (Hinweis E 27. November 1990, 89/04/0240, VfGH E 16. Juni 1990, B 1225 bis 1228/89, VfSlg. 12.384, Öhlinger, Verfassungsrecht6, Rz 86, Mayer, B-VG3, 123). Beim DBA-Deutschland 1954 handelt es sich um einen auf Gesetzesstufe stehenden Staatsvertrag ohne Erfüllungsvorbehalt (Art. 50 B-VG), der im staatlichen Bereich Geltung im Range eines Gesetzes erlangt hat und sohin innerstaatlich unmittelbar anwendbar ist (Hinweis Gröhs/Herbst, Die Interpretation von Doppelbesteuerungsabkommen als Problem der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Recht; in ZfV 1986, 16ff, insb. 19). Für Doppelbesteuerungsabkommen gilt diese Aussage zur Auslegung von Bundesgesetzen ebenso, soweit sich aus dem Inhalt des Abkommens nicht anderes ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150098.X03

Im RIS seit

17.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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