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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162Rechtssatz
Eine dynamische Auslegung eines an den Begriff eines anderen Bundesgesetzes anknüpfenden Bundesgesetzes ist zulässig, wenn im jeweiligen Gesetz nicht anderes vorgesehen ist (Hinweis E 27. November 1990, 89/04/0240, VfGH E 16. Juni 1990, B 1225 bis 1228/89, VfSlg. 12.384, Öhlinger, Verfassungsrecht6, Rz 86, Mayer, B-VG3, 123). Beim DBA-Deutschland 1954 handelt es sich um einen auf Gesetzesstufe stehenden Staatsvertrag ohne Erfüllungsvorbehalt (Art. 50 B-VG), der im staatlichen Bereich Geltung im Range eines Gesetzes erlangt hat und sohin innerstaatlich unmittelbar anwendbar ist (Hinweis Gröhs/Herbst, Die Interpretation von Doppelbesteuerungsabkommen als Problem der Auslegung von völkerrechtlichen Verträgen im nationalen Recht; in ZfV 1986, 16ff, insb. 19). Für Doppelbesteuerungsabkommen gilt diese Aussage zur Auslegung von Bundesgesetzen ebenso, soweit sich aus dem Inhalt des Abkommens nicht anderes ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150098.X03Im RIS seit
17.05.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013