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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb idF 1997/I/078;Rechtssatz
Dienstleistungen (wie die hier festgestellten Pflegedienstleistungen der betroffenen Ausländer), die über eine übliche Haushaltsmitarbeit weit hinausgehen, vielmehr bereits den Charakter von Alten- und Krankenpflegedienstleistungen aufweisen, fallen keinesfalls unter den Begriff eines "Au-Pair"-Verhältnisses.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090019.X03Im RIS seit
08.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.05.2009