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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk BRD 1955 Art8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0162Rechtssatz
Aus dem Wortlaut des DBA-Deutschland 1954 selbst ist für die im Beschwerdefall strittige Rechtsfrage, unter welche der beiden Bestimmungen des DBA-Deutschland 1954 (Art. 8 oder Art. 9) die in Rede stehenden Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafters einzureihen sind, kein Hinweis zu gewinnen. Eine eigene Begriffsabgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus nichtselbständiger Arbeit enthält das Abkommen einschließlich des Schlussprotokolls diesbezüglich nicht. Auch eine Auslegung aus dem Zusammenhang des Abkommens selbst scheidet aus. Für die Anwendung des DBA-Deutschland 1954 kann in solchen Fällen somit das nationale Recht des anwendenden Vertragsstaates herangezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002150098.X02Im RIS seit
17.05.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013