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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §3 Abs5;Rechtssatz
Leisten ausländische Arbeitskräfte aufgrund ihres mit einem ausländischen (Entsende-)Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeiten für ein inländisches (Beschäftigungs-)Unternehmen, liegt auch dann kein Volontärsverhältnis zum inländischen Unternehmen vor, wenn die Beschäftigung auch oder in erster Linie zu Ausbildungszwecken erfolgt (Hinweis E 17.10.2001, Zl. 96/08/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003090101.X02Im RIS seit
08.05.2006