RS Vwgh 2006/3/30 2003/09/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §3 Abs5;

Rechtssatz

Leisten ausländische Arbeitskräfte aufgrund ihres mit einem ausländischen (Entsende-)Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisses Arbeiten für ein inländisches (Beschäftigungs-)Unternehmen, liegt auch dann kein Volontärsverhältnis zum inländischen Unternehmen vor, wenn die Beschäftigung auch oder in erster Linie zu Ausbildungszwecken erfolgt (Hinweis E 17.10.2001, Zl. 96/08/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090101.X02

Im RIS seit

08.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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