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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
DGO Graz 1957 §41b Abs3 idF 1994/017;Rechtssatz
Nach dem neu eingeführten System des KBGG 2001 ist eine Zweistufigkeit (Grundversorgung und Zuschuss für allein stehende und ihnen gleichgestellte Elternteile) vorgesehen. Auch hieraus kann bei einer Konstellation wie der im Beschwerdefall vorliegenden (Näheres im Erkenntnis) keine Schlechterstellung (der im Übergangszeitraum 30. Juni 2000 bis 31. Dezember 2001 geborenen Kinder) entstehen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120035.X04Im RIS seit
08.05.2006