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L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr VorarlbergNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage, was ein "ortsüblicher Preis" im Sinne des § 6 Abs. 2 litb Vlbg GVG 2004 ist, ist eine Rechtsfrage, die allein von den Behörden zu lösen ist. Aufgabe des Sachverständigen ist es in diesem Zusammenhang nur, eine Bewertung entsprechend seinem sachverständigen Wissen unter Offenlegung der angewandten bzw. in Befolgung der in Auftrag gegebenen Methode zu erstellen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020060.X02Im RIS seit
28.04.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008