RS Vwgh 2006/3/31 2006/02/0060

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §52;
GVG Vlbg 2004 §6 Abs2 litb;

Rechtssatz

Die Frage, was ein "ortsüblicher Preis" im Sinne des § 6 Abs. 2 litb Vlbg GVG 2004 ist, ist eine Rechtsfrage, die allein von den Behörden zu lösen ist. Aufgabe des Sachverständigen ist es in diesem Zusammenhang nur, eine Bewertung entsprechend seinem sachverständigen Wissen unter Offenlegung der angewandten bzw. in Befolgung der in Auftrag gegebenen Methode zu erstellen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung Sachverständiger Aufgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020060.X02

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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