RS Vwgh 2006/3/31 2006/02/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2006
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §1;

Rechtssatz

Die Ansicht, dass Straßen die nur "bestimmten Zwecken zugänglich sind", keine Straßen mit öffentlichem Verkehr sind, vermag der Gerichtshof nicht zu teilen (Hinweis E 15.5.1996, 94/03/0291).

Schlagworte

Straße mit öffentlichem Verkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006020009.X03

Im RIS seit

23.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten