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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV 1994 §61;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/02/0367 E 31. März 2006Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Übertretung der Bauarbeiterschutzverordnung ist es in Hinsicht auf die Tatzeit (hier: der Tag der Überprüfung durch das Arbeitsinspektionsorgan) nicht erforderlich, auch die "Uhrzeit" im Spruch anzuführen (Hinweis E9. März 1992, Zl. 91/19/0362).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004020366.X02Im RIS seit
23.05.2006