RS Vwgh 2006/3/31 2005/12/0161

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Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
LDG 1984 §43 Abs1 Z1 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §50 Abs1 idF 2001/I/047;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/12/0168

Rechtssatz

Gemäß § 50 Abs. 1 zweiter Satz LDG 1984 ist ein Anspruch auf eine besondere Vergütung aus einer Überschreitung des höchsten im § 43 Abs. 1 Z. 1 LDG 1984 vorgesehenen Stundenausmaßes aus schulzeitrechtlichen oder kalendermäßigen Gründen (abweichend von der Dauer eines Schuljahres im Regelfall) ausgeschlossen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120161.X04

Im RIS seit

31.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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