Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BDG 1979 §53 Abs2 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/12/0042Rechtssatz
Soweit der Beamte eine Verletzung der ihn treffenden Meldepflicht nach § 53 Abs. 2 Z. 4 BDG 1979 damit bestreitet, eine solche treffe schon deshalb nicht zu, weil er seit seiner Verehelichung - wie der Besoldungsstelle bekannt - keinen Alleinverdienerabsetzbetrag mehr bekomme und das Nichteingehen auf dieses bereits im Verwaltungsverfahren erstattete Vorbringen als wesentlichen Verfahrensmangel rügt, verkennt er, dass daraus - das Zutreffen dieses Vorbringens unterstellt - nur etwas für eine Meldung seiner Verehelichung und der Berufstätigkeit (Erzielung von Einkünften) seiner Ehefrau, die für den Entfall des Alleinverdienerabsetzbetrages nach § 33 Abs. 4 EStG 1988 von Bedeutung sind (vgl. dazu die hg. Erkenntnisse vom 22. Oktober 1997, Zl. 95/13/0161, sowie vom 27. September 2000, Zl. 97/14/0033), gewonnen werden könnte, nichts aber für die Anzahl der Wohnsitze in verschiedenen Wohnorten (hier: Begründung eines weiteren Wohnsitzes aus Anlass der Verehelichung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120041.X07Im RIS seit
22.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008