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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §38;Rechtssatz
Im Ruhegenussbemessungsverfahren ist im Rahmen der Ermittlung des Nebengebührenanteils die dem Beamten gebührende Mehrdienstleistungsentschädigung heranzuziehen. Dies setzt eine Prüfung der Vorfrage voraus, ob die vom Beamten behaupteten über die Normaldienstzeit hinaus als Einsatzleiter im Winterdienst erbrachten Leistungen einen Bereitschaftsdienst nach § 30 Abs. 6 NÖ DPL 1972 mit den in dieser Gesetzesstelle aufzeigten Konsequenzen (letztlich auch) für die Ruhegenussbemessung (Anrechnung zur Hälfte auf die Dienstzeit) dargestellt haben oder ob bloß eine Rufbereitschaft vorlag.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120022.X02Im RIS seit
19.05.2006