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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
KBGG 2001 §10;Rechtssatz
Aus der Novellierung des KUG 1974 für Bundesbeamte (im Folgenden KUG/Bund) durch die Novelle BGBl. I Nr. 103/2001, mit der gleichzeitig das KBGG 2001 erlassen wurde, ergibt sich, dass die dem KUG/Stmk 1974 ähnlichen Übergangsbestimmungen zur Folge hatten, dass für Kinder, die im Übergangszeitraum 30. Juni 2000 bis zum 31. Dezember 2001 geboren wurden, nach dem 1. Jänner 2002 weiterhin gemäß dem KUG/Bund ein Anspruch auf Karenzurlaubsgeld bestanden hat, der nur hinsichtlich der Grundversorgung mit dem KBGG 2001 gleichgestellt wurde. Ansonsten hat für die im Übergangszeitraum geborenen Kinder weiter das Zuschusssystem gemäß den §§ 14ff des KUG/Bund gegolten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120035.X03Im RIS seit
08.05.2006