RS Vwgh 2006/3/31 2002/12/0266

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Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;
GehG 1956 §57 Abs2;
GehG 1956 §57 Abs4 idF 1977/662;
LDG 1984 §106 Abs2 Z9 idF 1997/I/138;
LDG 1984 §106 Abs2 Z9 idF 1999/I/009;
LDG 1984 §106 Abs2 Z9 idF 2000/I/006;
SchulleiterzulagenV §2 Abs1a idF 1998/II/339;

Rechtssatz

Mehrmalige Fehlbuchungen der strittigen Dienstzulage (hier: Schulleiter-Zulage) im Gehaltsnachweis eines Monats in Verbindung mit den im Abrechnungsnachweis ersichtlichen Rechtsgrundlagen und den trotz unterschiedlicher Bezeichnungen ("Leit.Zul. I bzw. Leit.Zul. III") gleichen Beträgen (S 6.565,--) hätten einen Grund für die Beamtin bilden müssen, die Gebührlichkeit der ihr ausbezahlten Dienstzulage zu bezweifeln. Das gilt (sinngemäß) auch für den (von der gebührenden Dienstzulage nach § 57 Abs. 2 GehG 1956 in der Höhe nach § 106 Abs. 2 Z. 9 LDG 1984) "abgeleiteten" Anspruch auf erhöhte Dienstzulage nach § 57 Abs. 4 GehG 1956, sodass bei deren Ausgestaltung als eine Art "Zuschlag" Zweifel an der objektiven Richtigkeit der Höhe der Dienstzulage (Bemessungsgrundlage) auch auf die erhöhte Dienstzulage "durchschlagen".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002120266.X03

Im RIS seit

19.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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