Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;Rechtssatz
Mehrmalige Fehlbuchungen der strittigen Dienstzulage (hier: Schulleiter-Zulage) im Gehaltsnachweis eines Monats in Verbindung mit den im Abrechnungsnachweis ersichtlichen Rechtsgrundlagen und den trotz unterschiedlicher Bezeichnungen ("Leit.Zul. I bzw. Leit.Zul. III") gleichen Beträgen (S 6.565,--) hätten einen Grund für die Beamtin bilden müssen, die Gebührlichkeit der ihr ausbezahlten Dienstzulage zu bezweifeln. Das gilt (sinngemäß) auch für den (von der gebührenden Dienstzulage nach § 57 Abs. 2 GehG 1956 in der Höhe nach § 106 Abs. 2 Z. 9 LDG 1984) "abgeleiteten" Anspruch auf erhöhte Dienstzulage nach § 57 Abs. 4 GehG 1956, sodass bei deren Ausgestaltung als eine Art "Zuschlag" Zweifel an der objektiven Richtigkeit der Höhe der Dienstzulage (Bemessungsgrundlage) auch auf die erhöhte Dienstzulage "durchschlagen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002120266.X03Im RIS seit
19.05.2006