RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0048

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Veröffentlicht am 31.03.2006
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Der Zeitraum der Vollanrechnung nach § 12 Abs. 3 GehG 1956 ist in Bezug auf die in Frage stehende Vortätigkeit nur als Berechnungsgröße zu sehen. Ob der nach dieser Gesetzesstelle berücksichtigte Zeitraum am Anfang, am Ende oder in der Mitte der privaten Vortätigkeit situiert wird, ist somit ohne Bedeutung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. Juni 1995, Zl. 94/12/0065).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120048.X01

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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