Index
L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Aus Anlass einer Versetzung in den dauernden Ruhestand ist ein Verweis auf die (bescheidmäßige) Ruhegenussbemessung für den zeitlichen Ruhestand unzulässig, sondern vielmehr eine Neubemessung des zu Grunde liegenden Nebengebührenanteils geboten. Eine Ruhegenussbemessung ist nämlich sowohl im Fall der Versetzung in den zeitlichen als auch in den dauernden Ruhestand vorzunehmen, die nachgeschaltet sein kann, aber nicht zwingend sein muss.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120022.X04Im RIS seit
19.05.2006