RS Vwgh 2006/4/19 2001/13/0294

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Veröffentlicht am 19.04.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §34 Abs1;
BAO §35 Abs2;

Rechtssatz

Dass die Förderung der Wirtschaft keine unmittelbare Verfolgung eines gemeinnützigen Zweckes im Sinne des § 34 Abs. 1 BAO darstellt, ergibt sich schon aus den im zweiten Satz des § 35 Abs. 2 BAO beispielhaft angesprochenen Förderungsbereichen (Hinweis E 25. November 1970, 1073/69; E 21. Oktober 2004, 2001/13/0267, mit weiteren Nachweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130294.X01

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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