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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Die Anschaffungskosten umfassen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch alle sonstigen, durch den Erwerb des Wirtschaftsgutes entstandenen Ausgaben, zu denen auch jene Kosten gehören, die nach der Anschaffung aufgewendet werden, um das angeschaffte Wirtschaftsgut für den Betrieb nutzbar zu machen (siehe zu diesem schon vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes (§ 203 Abs. 2 HGB) allgemein geltenden Verständnis dieses Begriffes etwa Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, Tz. 30 zu § 6 EStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130294.X04Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013