RS Vwgh 2006/4/19 2001/13/0294

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Veröffentlicht am 19.04.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293 Abs1;
BAO §293 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Wird ein vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, so hat der Verwaltungsgerichtshof der Prüfung des Bescheides jene Fassung zu Grunde zu legen, die der Bescheid durch die Berichtigung erhalten hat, weshalb der Beschwerdeführer hinsichtlich des vom Berichtigungsbescheid betroffenen Beschwerdepunktes als klaglos gestellt anzusehen ist (Hinweis E 18. Oktober 1995, 93/13/0290; E 17. Mai 2000, 98/15/0050, 99/15/0055; E 18. Dezember 2001, 2001/15/0060; E 30. Juni 2005, 2001/15/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001130294.X07

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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