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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/13/0033 E 30. September 1998 RS 6Stammrechtssatz
Wer eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert durchführen will, hat die Entwertung des Wirtschaftsgutes nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen; dieser Nachweis bzw Glaubhaftmachung muß sich auch auf die Umstände beziehen, aufgrund derer gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr die Teilwertabschreibung mit steuerlicher Wirkung zu berücksichtigen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001130294.X05Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013