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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/02/0042Rechtssatz
Wird innerhalb der gesetzten Frist ein Beschwerdeschriftsatz in 4- facher Ausfertigung (der im Sinne des § 34 Abs. 2 letzter Satz VwGG inhaltlich dem Mängelbehebungsauftrag voll Rechnung trägt) vorgelegt und wird in diesem Beschwerdeschriftsatz auf eine beiliegende Benachrichtigung "argumentativ" verwiesen, sodass diese Benachrichtigung als Bestandteil des Beschwerdeschriftsatzes anzusehen ist (Hinweis B 29.2.1988, 87/10/0186), so wird dem Auftrag zur Mängelbehebung nicht nachgekommen, wenn diese "Benachrichtigung" nur in 1-facher (statt in 4-facher) Ausfertigung vorgelegt wird (Hinweis B 9.9.2005, 2005/02/0186).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020041.X01Im RIS seit
06.06.2006