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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §91;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Auffassung der Behörde, der Beamte habe sich durch sein Fehlverhalten untragbar gemacht, nicht auf in einem mängelfreien Verfahren gewonnenen Feststellungen beruht, die überdies dem Konkretisierungsgebot entsprächen, dem eine Bescheidbegründung überhaupt und umso mehr dann zu entsprechen hat, wenn sie tragfähige Grundlage für eine so schwerwiegende Maßnahme wie die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung sein soll (Hinweis auf die dazu bei Kucsko - Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten3, 75, FN 143 referierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090006.X02Im RIS seit
19.05.2006Zuletzt aktualisiert am
18.11.2008