RS Vwgh 2006/4/24 2005/09/0006

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §91;
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Auffassung der Behörde, der Beamte habe sich durch sein Fehlverhalten untragbar gemacht, nicht auf in einem mängelfreien Verfahren gewonnenen Feststellungen beruht, die überdies dem Konkretisierungsgebot entsprächen, dem eine Bescheidbegründung überhaupt und umso mehr dann zu entsprechen hat, wenn sie tragfähige Grundlage für eine so schwerwiegende Maßnahme wie die Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung sein soll (Hinweis auf die dazu bei Kucsko - Stadlmayer, Das Disziplinarrecht der Beamten3, 75, FN 143 referierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090006.X02

Im RIS seit

19.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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