RS Vwgh 2006/4/24 2005/09/0021

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 idF 2002/I/126;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Unentgeltlichkeit ist auch dann zu verneinen, wenn typischerweise in Arbeitsverhältnissen zu erbringende Arbeitsleistungen in Erwartung künftiger besserer Verdienstmöglichkeiten erbracht worden sein sollten (Hinweis E 17.11.1994, Zl. 94/09/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090021.X04

Im RIS seit

12.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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