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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1998/I/171;Rechtssatz
Hinsichtlich der beiden Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG (unerlaubte Beschäftigung zweier Ausländerinnen) darf der mehr als zwei Monate währende Tatzeitraum durchaus als erschwerend gewertet werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002090136.X03Im RIS seit
12.06.2006