RS Vwgh 2006/4/24 2002/09/0136

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Veröffentlicht am 24.04.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1998/I/171;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1998/I/171;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Hinsichtlich der beiden Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG (unerlaubte Beschäftigung zweier Ausländerinnen) darf der mehr als zwei Monate währende Tatzeitraum durchaus als erschwerend gewertet werden.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002090136.X03

Im RIS seit

12.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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