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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Recht auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Löschung bzw. Mitteilung von der Löschung bzw. Mitteilung der Gründe für die Nichtlöschung ergibt sich aus § 31 Abs. 2 DSG 2000 nicht. (Hier: Während des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgte die Löschung der vom Beschwerdeführer in der gegenständlichen Beschwerde bezogenen konventionell verarbeiteten Daten und die Mitteilung über diese Löschung.)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004060167.X02Im RIS seit
30.05.2006