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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob der fragliche Bauteil, der als "bauliche Anlage" im Sinne des § 40 Abs. 2 Stmk. BauG anzusehen ist, zum Zeitpunkt seiner Errichtung im Jahr 1983 bewilligungsfähig gewesen wäre, ist (insbesondere) nach den damals geltenden Bestimmungen der Stmk. BauO 1968 zu beurteilen, und zwar damals in der Fassung LGBl. Nr. 55/1977 (oder auch allenfalls, je nachdem, wie die Errichtung dieses Bauteils zeitlich zu situieren ist, in der Fassung LGBl. Nr. 9/1983).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060260.X01Im RIS seit
07.06.2006