RS Vwgh 2006/4/25 2005/06/0377

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Veröffentlicht am 25.04.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

§ 17 Abs. 3 Zustellgesetz ermöglicht keine Auslegung dahin, dass in einem Fall, in dem der Betroffene durch eine während des Laufes der Abholfrist eintretende Krankheit an der nicht früher vorgenommenen Abholung innerhalb der Abholfrist gehindert ist, die wirksame Zustellung erst mit dem Ende der Krankheit angenommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060377.X01

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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