Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/19/0394 2006/19/0395Rechtssatz
Der Nachweis der Unrichtigkeit von Eintragungen in einem Rückschein ist im Verwaltungsverfahren zulässig. (Hier auch Ausführungen zur Erforderlichkeit der Vernehmung des Zustellorgans und der Einräumung der Gelegenheit an den Adressaten, die Glaubwürdigkeit seiner Angaben im Rahmen einer persönlichen Einvernahme unter Beweis zu stellen.)
Schlagworte
Beweismittel Urkunden Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006190393.X01Im RIS seit
24.05.2006