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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0069 E 16. September 2003 RS 3Stammrechtssatz
Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen. Entscheidend ist, ob sich die Gewinnverteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als angemessen erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001140196.X02Im RIS seit
16.06.2006