RS Vwgh 2006/4/26 2001/14/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21 Abs1;
BAO §22 Abs1;
EStG 1988 §23 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/14/0069 E 16. September 2003 RS 3

Stammrechtssatz

Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen. Entscheidend ist, ob sich die Gewinnverteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als angemessen erweist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2001140196.X02

Im RIS seit

16.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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