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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §36 Abs5 idF 2000/I/142;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/08/0084Rechtssatz
Krankheiten können berücksichtigungswürdige Gründe für eine Freigrenzenerhöhung im Sinne des § 36 Abs. 5 AlVG und der Richtlinie des Arbeitsmarktservice Österreich zur Freigrenzenerhöhung darstellen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. August 2002, Zl. 2002/08/0011). Ein Darlehen für Wohnraumsanierung kommt ebenfalls als Grund für eine Freigrenzenerhöhung grundsätzlich in Frage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080083.X03Im RIS seit
17.08.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008