RS Vwgh 2006/4/26 2005/12/0167

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/12/0340 E 26. Mai 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, ob das Ergebnis der Punktebewertung des konkreten Arbeitsplatzes eines Beamten einerseits bzw. die bislang vorliegenden Ergebnisse der Bewertung untersuchter Richtverwendungen andererseits bereits ausreichen, um den vom Feststellungsantrag betroffenen Arbeitsplatz einer bestimmten Funktionsgruppe innerhalb einer Verwendungsgruppe zuordnen zu können (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005120167.X01

Im RIS seit

31.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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