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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/12/0340 E 26. Mai 2003 RS 4Stammrechtssatz
Es ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, ob das Ergebnis der Punktebewertung des konkreten Arbeitsplatzes eines Beamten einerseits bzw. die bislang vorliegenden Ergebnisse der Bewertung untersuchter Richtverwendungen andererseits bereits ausreichen, um den vom Feststellungsantrag betroffenen Arbeitsplatz einer bestimmten Funktionsgruppe innerhalb einer Verwendungsgruppe zuordnen zu können (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120167.X01Im RIS seit
31.05.2006Zuletzt aktualisiert am
26.02.2010