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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Für die Wirksamkeit einer Überleitung nach § 275 BDG 1979 bedarf es weder einer Annahme der Willenserklärung des Beamten durch die Dienstbehörde noch eines Bescheides derselben. Die Überleitung gemäß § 275 Abs. 1 BDG 1979 ist somit nicht in Bescheidform vorzunehmen (vgl. dazu den hg. Beschluss vom 27. März 1996, Zl. 96/12/0041, mit ausführlicher systematischer Begründung zur insoweit vergleichbaren Überleitung nach § 254 Abs. 1 BDG 1979). Ist aber nach der anzuwendenden Rechtslage überhaupt kein Bescheid zu erlassen, ist im Zweifelsfall nicht anzunehmen, dass einem formlosen Schreiben (wie hier der Dienstgebermitteilung) Bescheidqualität zukommt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004120139.X03Im RIS seit
26.05.2006