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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §52;Rechtssatz
Zur Frage, wie sich die Zuweisung der Stellvertreter-Funktion - wäre sie bei richtiger rechtlicher Beurteilung bei der Arbeitsplatzbewertung zu berücksichtigen - auf die Bewertungszeile auswirkt, enthält der angefochtene Bescheid zwar eigenständige Erwägungen der Behörde, in welchen sie sich auf einen Erlass des Bundesministers für Finanzen beruft. Ein solcher Erlass wäre für den Verwaltungsgerichtshof aber als bloß verwaltungsinterne Norm - anders als eine Rechtsverordnung - nicht bindend. Es bedürfte daher gegebenenfalls einer Beurteilung durch den Amtssachverständigen, ob und inwiefern sich an der für den betreffenden Zeitraum festgestellten Bewertungszeile durch das Hinzutreten einer Stellvertreter-Funktion ab dem Zeitpunkt der Ausübung dieser Funktion eine Änderung ergäbe.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120192.X07Im RIS seit
31.05.2006