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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/12/0186 E 24. Februar 2006 RS 8 (Hier mit der Ergänzung: Die entsprechenden Verhältnisse sind von der Dienstbehörde amtswegig zu ermitteln und sodann dem Sachverständigen bei Erstellung seines Gutachtens vorzugeben.)Stammrechtssatz
Die Ausführungen der Behörde, wonach es für die Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes auf einen nach den Organisationsnormen gesollten Zustand ankäme, sind unzutreffend. Entscheidend sind vielmehr die nach Maßgabe der herrschenden Weisungslage wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben (vgl. zur Maßgeblichkeit der - im zuletzt ausgeführten Sinne zu verstehenden - tatsächlichen Verhältnisse das hg. Erkenntnis vom 9. Juni 2004, Zl. 2003/12/0001, mwN).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120192.X04Im RIS seit
31.05.2006