RS Vwgh 2006/4/26 2006/08/0123

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2003/I/071;

Rechtssatz

Für die Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG reicht es nicht aus, dass sich der Arbeitslose erlaubt im Inland aufhält, sondern er müsste - nach rechtskräftigem negativem Abschluss seines Asylverfahrens - aufenthaltsrechtlich berechtigt sein, eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen (Hinweis E 24. Jänner 2006, 2005/08/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006080123.X01

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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