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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §7 Abs3 Z2 idF 2003/I/071;Rechtssatz
Für die Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z. 2 AlVG reicht es nicht aus, dass sich der Arbeitslose erlaubt im Inland aufhält, sondern er müsste - nach rechtskräftigem negativem Abschluss seines Asylverfahrens - aufenthaltsrechtlich berechtigt sein, eine unselbständige Beschäftigung aufzunehmen (Hinweis E 24. Jänner 2006, 2005/08/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006080123.X01Im RIS seit
24.05.2006