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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §359c;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens kommt es nicht auf einen - bezogen auf den Ablauf der Frist des § 359c GewO 1994 - nicht konsensgemäßen Betrieb an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2001040207.X03Im RIS seit
26.05.2006