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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ob die mit der Funktion des Vertreters des Vorstandes eines Finanzamtes verbundene Tätigkeit bei der Arbeitsplatzbewertung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des § 37 Abs. 10 Z. 2 des GehG 1956 vorlagen oder nicht (vgl. hiezu näher das hg. Erkenntnis vom 26. April 2006, Zl. 2005/12/0167). Auf den faktischen Bezug einer Abgeltung kommt es jedenfalls nicht an (unerfindlich ist überdies, weshalb dem Finanzbeamten, der der Verwendungsgruppe A1 angehört, überhaupt eine Verwendungsabgeltung gebührt haben konnte). Gegebenenfalls wäre eine Stellvertreter-Funktion bei der Arbeitsplatzbewertung so lange zu berücksichtigen, wie sie dem Beamten in dienstrechtlich wirksamer Weise zugewiesen war.
Schlagworte
Anforderung an ein Gutachten Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120192.X06Im RIS seit
31.05.2006