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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
PG 1965 §17 Abs1 idF 1985/426;Rechtssatz
Dafür, dass der Anspruch auf Waisenversorgungsgenuss beim Stiefkind bei Vorliegen sämtlicher (materieller) Anspruchsvoraussetzungen mit Ausnahme der Meldung durch den Beamten lediglich ruhe oder die Anspruchsrealisierung hinausgeschoben werde, liegen nach dem klaren und eindeutigen Gesetzeswortlaut keinerlei Anhaltspunkte vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120251.X07Im RIS seit
15.05.2006Zuletzt aktualisiert am
08.10.2013