Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §240a impl;Rechtssatz
Aus § 275 Abs. 1 BDG 1979 ergibt sich unzweifelhaft, dass die Überleitung in die Besoldungsgruppe "Schul- und Fachinspektoren" durch "schriftliche Erklärung", d.h. durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Beamten herbeigeführt wird (vgl. dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach § 240a BDG 1979 ergangene hg. Erkenntnis vom 21. März 2001, Zl. 96/12/0248), wobei das Gesetz für die Wirksamkeit dieser Erklärung und den Zeitpunkt besondere Anordnungen trifft (§ 275 Abs. 2 leg. cit.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004120139.X02Im RIS seit
26.05.2006