RS Vwgh 2006/4/26 2004/12/0139

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §240a impl;
BDG 1979 §275 Abs1 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §275 Abs2 idF 1999/I/127;

Rechtssatz

Aus § 275 Abs. 1 BDG 1979 ergibt sich unzweifelhaft, dass die Überleitung in die Besoldungsgruppe "Schul- und Fachinspektoren" durch "schriftliche Erklärung", d.h. durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Beamten herbeigeführt wird (vgl. dazu das zur vergleichbaren Rechtslage nach § 240a BDG 1979 ergangene hg. Erkenntnis vom 21. März 2001, Zl. 96/12/0248), wobei das Gesetz für die Wirksamkeit dieser Erklärung und den Zeitpunkt besondere Anordnungen trifft (§ 275 Abs. 2 leg. cit.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004120139.X02

Im RIS seit

26.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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