RS Vwgh 2006/4/27 2003/07/0096

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs2 Z1;
WRG 1959 §121;

Rechtssatz

Die Kriterien der Geringfügigkeit und der Nachteil für fremde Rechte in § 121 WRG 1959 sind nicht gleichzusetzen (Hinweis E 21. November 2001, 2001/07/0032). (Hier: Die belBeh rechtfertigte mit der Geringfügigkeit die Nachteiligkeit für fremde Rechte, zu denen auch die vom Bf geltend gemachten Weiderechte auf fremdem Grund zählen dürften. Es wäre hingegen eine Gegenüberstellung des Zustandes laut Bewilligungsbescheid mit dem ausgeführten Zustand der Anlage erforderlich gewesen, an Hand dessen hätte geprüft werden müssen, ob ein Eingriff in die (fremden) Rechte des Bf stattgefunden hat. Da die belBeh eine derartige Überprüfung in Verkennung der Rechtslage unterließ, belastete sie den angefochtenen Bescheid diesbezüglich mit einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit.)

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003070096.X07

Im RIS seit

30.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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