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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §13 Abs2;Rechtssatz
Der UBAS hat im Hinblick auf die strafgerichtlichen Verurteilungen des Asylwerbers in Österreich das Vorliegen eines der Asylgewährung entgegenstehenden Ausschlussgrundes nach § 13 Abs. 2 erster und zweiter Fall AsylG 1997 angenommen. Ungeachtet dessen, ob diese Annahme ausgehend von den im angefochtenen Bescheid zugrundegelegten Prämissen gerechtfertigt gewesen wäre, ist sie schon deshalb nicht tragfähig, weil der UBAS die Rückkehrgefährdung des Asylwerbers wegen des Verlassens des Iraks nicht einbezogen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003200050.X03Im RIS seit
26.05.2006Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011