RS Vwgh 2006/4/27 2002/20/0170

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der Behörde kann die Argumentation mit einem "gesteigerten Vorbringen" des Asylwerbers nur dann stichhaltig sein, wenn die Verhältnisse im Herkunftsstaat des Asylwerbers während des Verfahrens im Wesentlichen unverändert bleiben (Hinweis E 6. März 2001, 2000/01/0056).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002200170.X01

Im RIS seit

24.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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