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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §825;Rechtssatz
Die Regelung der Miteigentumsgemeinschaft umfasst jedenfalls auch deren Auflösung. Im Fall der Auflösung ist es aber notwendig, das Schicksal aller Rechte zu klären, die mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden sind, wie zB der Teilwaldrechte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070189.X06Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008