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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
ABGB §380;Rechtssatz
Maßgeblich für den Eigentumserwerb sind die Natur- und nicht etwa die Papiergrenzen, aber doch die Grenzen des im Grundbuch genannten und daher in bestimmter Weise festgelegten Grundstückes. Es ist daher auf den zur Zeit der Grundbuchsanlegung in der Natur bestehenden oder seither in den Natur rechtswirksam veränderten Grenzverlauf abzustellen. (Hier: Verfahren betreffend Feststellung der Größe und des Grenzverlaufes eines Regulierungsgebietes)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070173.X04Im RIS seit
25.05.2006