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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Einschätzung des UBAS, "es entstehe der Eindruck", dass der Asylwerber "bestrebt ist, unter allen Umständen Nachfluchtgründe zu provozieren, um Asyl zu erlangen", lässt sich nicht allein damit schlüssig begründen, dass die exilpolitischen Aktivitäten für "marxistisch" bzw. "links-islamistisch" orientierte Gruppierungen ideologisch mit einer monarchistischen Gesinnung nicht vereinbar seien, wenn gleichzeitig zugestanden wird, Reza Pahlavi II. habe die "Devise" ausgegeben, alle Oppositionsgruppen sollten bis zum Sturz des islamischen Regimes zusammenhalten. Im Übrigen ist dieser beim UBAS entstandene "Eindruck" nicht geeignet, die von ihm daraus gezogenen, auf einen Rechtsmissbrauch abstellenden Konsequenzen zu ziehen (Hinweis E 22. Mai 2003, 99/20/0565).
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003200181.X01Im RIS seit
30.05.2006