RS Vwgh 2006/4/27 2003/20/0181

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Einschätzung des UBAS, "es entstehe der Eindruck", dass der Asylwerber "bestrebt ist, unter allen Umständen Nachfluchtgründe zu provozieren, um Asyl zu erlangen", lässt sich nicht allein damit schlüssig begründen, dass die exilpolitischen Aktivitäten für "marxistisch" bzw. "links-islamistisch" orientierte Gruppierungen ideologisch mit einer monarchistischen Gesinnung nicht vereinbar seien, wenn gleichzeitig zugestanden wird, Reza Pahlavi II. habe die "Devise" ausgegeben, alle Oppositionsgruppen sollten bis zum Sturz des islamischen Regimes zusammenhalten. Im Übrigen ist dieser beim UBAS entstandene "Eindruck" nicht geeignet, die von ihm daraus gezogenen, auf einen Rechtsmissbrauch abstellenden Konsequenzen zu ziehen (Hinweis E 22. Mai 2003, 99/20/0565).

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003200181.X01

Im RIS seit

30.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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