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20/11 GrundbuchNorm
AllgGAG 1930 §3;Rechtssatz
Die Grundbuchsmappe ist bloß eine sekundäre Informationsquelle und macht keinen Beweis über die tatsächliche Ausdehnung und die natürlichen Grenzen eines Grundstückes. Die Grundbuchsmappe ist aber nicht ohne Relevanz, sie ist ein nach freiem Ermessen zu beurteilendes Beweismittel.
Schlagworte
Beweiswürdigung Ermessen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der UnbeschränktheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070173.X02Im RIS seit
25.05.2006