RS Vwgh 2006/4/27 2003/16/0506

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §63 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/08/0108 E 12. Mai 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Die Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustandes geschieht, wenn zu seiner Verwirklichung ein Bescheid notwendig ist, durch Erlassung eines neuen Bescheides, der der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsansicht entspricht, ansonsten durch Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Zustandes durch andere, der Behörde zu Gebote stehende Mittel (Hinweis E 13.3.1951, VwSlg 65/50, 1986 A/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003160506.X02

Im RIS seit

28.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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