RS Vwgh 2006/4/27 2005/07/0177

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Veröffentlicht am 27.04.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42;
AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs1;
WRG 1959 §111 Abs1;

Rechtssatz

Weicht der Bewilligungsbescheid - sei es der erstinstanzliche, sei es der Berufungsbescheid - vom Projekt in einer den Rechten einer Partei nachteiligen Weise ab, dann ist sie trotz unterbliebener Einwendungen in einem solchen Fall nicht gehindert, diesen Bescheid zu bekämpfen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005070177.X04

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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