Index
L85002 Straßen KärntenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nur dem Eigentümer eines von der Öffentlichkeitserklärung umfassten Straßenteils kommt in einem Verfahren nach § 58 Krnt LStG 1991 Parteistellung zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen StraßenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050030.X01Im RIS seit
11.07.2006