RS Vwgh 2006/4/28 2005/05/0030

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

L85002 Straßen Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG Krnt 1991 §58;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Nur dem Eigentümer eines von der Öffentlichkeitserklärung umfassten Straßenteils kommt in einem Verfahren nach § 58 Krnt LStG 1991 Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Straßenwesen Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Straßenrecht Wegerecht Kraftfahrwesen Straßenverkehr

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005050030.X01

Im RIS seit

11.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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