RS Vwgh 2006/4/28 2004/05/0322

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E3R E08100000
E3R E08200000
E3R E08300000
26/01 Wettbewerbsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
59/04 EU - EWR

Norm

11997E081 EG Art81;
11997E082 EG Art82;
32003R0001 WettbewerbsregelnDV Art5;
32003R0001 WettbewerbsregelnDV Art6;
AVG §38;
AVG §56;
ElWOG 1998 §20 Abs2 idF 2002/I/149;
ElWOG 1998 §21 Abs1;
Energie-RegulierungsbehördenG 2002 §16 Abs1 Z4;
EURallg;
KartG 1988 §43;

Rechtssatz

Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Energie-Control Kommission gemäß § 20 Abs. 2 ElWOG und § 16 Abs. 1 Z. 4 Energie-Regulierungsbehördengesetz fest, dass die Voraussetzungen für die Verweigerung des Netzzuganges nicht vorlägen. Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln) ins Spiel bringt, wonach die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrages in Einzelfällen zuständig sind (Artikel 5 dieser VO) bzw. die einzelstaatlichen Gerichte für die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrages zuständig sind (Artikel 6 dieser VO), ist ihr entgegenzuhalten, dass die Energie-Control Kommission bloß eine Vorfragenbeurteilung vorgenommen hat. Ihr Entscheidungsgegenstand war allein eine Feststellung nach § 20 Abs. 2 ElWOG.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideGemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050322.X16

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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