RS Vwgh 2006/4/28 2004/05/0322

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Veröffentlicht am 28.04.2006
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Index

L78009 Elektrizität Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §56;
ElektrizitätswirtschaftsG Wr 2001 §30 Z1;
ElWOG 1998 §19 Z1;
ElWOG 1998 §20 Abs2 idF 2002/I/149;
VwGG §34 Abs1 idF 2004/I/089 impl;

Rechtssatz

Das hier gegenständliche Feststellungsverfahren nach § 20 Abs. 2 ElWOG wurde durch den Antrag der Mitbeteiligten eingeleitet. Sie hat eine Kapazität von 200 MW beantragt und 1 MW bekommen; für die Verweigerung von 199 MW hat die Beschwerdeführerin bestehende Verträge nach § 19 Z. 1 ElWOG geltend gemacht. Dies allein reichte für die Einleitung eines Verfahrens nach § 20 Abs. 2 ElWOG aus.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050322.X17

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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