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L78009 Elektrizität WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das hier gegenständliche Feststellungsverfahren nach § 20 Abs. 2 ElWOG wurde durch den Antrag der Mitbeteiligten eingeleitet. Sie hat eine Kapazität von 200 MW beantragt und 1 MW bekommen; für die Verweigerung von 199 MW hat die Beschwerdeführerin bestehende Verträge nach § 19 Z. 1 ElWOG geltend gemacht. Dies allein reichte für die Einleitung eines Verfahrens nach § 20 Abs. 2 ElWOG aus.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050322.X17Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011